Über uns

Bürogeschichte

2012

Gründung des Ingenieurbüros Hofmann durch Christian Hofmann, M.Eng. als Einzelunternehmen. Der Schwerpunkt des Büros ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 sowie Instandsetzungs- und Neubauplanungen von Ingenieurbauwerken und Bauüberwachungsleistungen im Verkehrswegebau. Der Sitz des Unternehmens ist in der Schloß-Banz-Straße 28 in Lichtenfels OT Kösten.

2016

Im Jahre 2016 wurde das heutige Firmengebäude erworben und das Ingenieurbüro verlegte seinen Sitz in die Schloß-Banz-Str. 2 in Lichtenfels OT Kösten. Das neue Büro bietet nun die notwendige Basis für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Expansion des Unternehmens.

2024

Die Eröffnung eines neuen Bürostandorts in Nürnberg, Südwestpark 76, 1. OG, markiert einen weiteren wichtigen Schritt für unser Unternehmen, mit einem Schwerpunkt auf
Planung und Überwachung von Infrastrukturprojekten.

Inzwischen beschäftigt unser Büro über 14 Mitarbeiter (MA) und hat sich als feste Größe im Brücken- und Infrastrukturbau etabliert.

Am 01.08.2024 wurde die IB Hofmann Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG gegründet und tritt als unmittelbarer Rechtsnachfolger des bestehenden Büros auf. Dieser Schritt soll das Unternehmen noch stärker und zukunftssicherer aufstellen.

Firmenphilosophie

Als ein innovatives Ingenieurbüro sind wir ein starker Partner für die Durchführung von Bauwerkprüfungen im Hoch- und Ingenieurbau bis hin zur Bauüberwachung von Infrastrukturprojekten. Unser Büro bietet stets eine durchdachte Lösung und ein breites Spektrum an Dienstleistungen, die sich durch Innovation, Qualität und Zuverlässigkeit
auszeichnen.

Wir sind immer bestrebt, in engem Kontakt mit unseren Bauherren projektbezogene,
optimale und wirtschaftliche Lösungen zu erarbeiten und die Vorstellungen unserer
Kunden individuell, unbürokratisch, flexibel, effizient und wirtschaftlich zu realisieren.

Unternehmensethik (Compliance)

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet:

  • Die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen sowie Richtlinien einzuhalten,
  • fair, respektvoll und vertrauenswürdig bei allen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen zu sein,
  • das Ansehen des Ingenieurbüros zu achten und zu fördern,
  • Interessenskonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu
    vermeiden,
  • sich oder anderen keine unrechtmäßigen Vorteile zu verschaffen,
  • die Bestimmungen über die Arbeitssicherheit, den Umweltschutz und den
    Datenschutz einzuhalten,
  • Compliance-Verstöße der Geschäftsführung unverzüglich zu melden.

Jeder Vorgesetzte ist darüber hinaus verpflichtet:

  • Mitarbeiter nur nach ihrer Leistung zu beurteilen,
  • die Einhaltung dieser Richtlinie in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen.

Gleichbehandlung

Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt untersagt. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern sowie bei der Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeitern.

Geistiges Eigentum

Die IB Hofmann respektiert das geistige Eigentum Dritter, wie z.B.
Markenrechte, Geschmacksmuster und Patente sowie Urheberrechte.

Verbot von Bestechung und Korruption

Es ist strikt verboten:

  • in- und ausländischen Amtsträgern für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu
    gewähren,
  • Bestechungshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, zum
    Beispiel von Angehörigen, Freunden, Agenten, Beratern, Planern und Vermittlern,
  • Unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Jeder Mitarbeiter muss seine privaten Interessen und die Interessen des Ingenieurbüros streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenskonflikts ist zu vermeiden. Nicht zulässig sind insbesondere nachfolgende Handlungen:

  • Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte, Freunde und private Geschäftspartner) zu vergeben,
  • Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in maßgeblicher Position arbeiten, zu vergeben,
  • Aufträge an Unternehmen, an denen nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind, zu vergeben,
  • Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen wahrzunehmen,
  • Nebentätigkeiten für Geschäftspartner wahrzunehmen.

Ausnahmen können nur von dem zuständigen Geschäftsführer schriftlich genehmigt
werden.

Bekämpfung von Geldwäsche

Die IB Hofmann arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden.

Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich schriftlich der jeweiligen Bereichsleitung der Finanzbuchhaltung und der Geschäftsführung zu melden.

Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten

Die IB Hofmann erwartet von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten:

  • die Einhaltung aller geltenden Gesetze,
  • das Unterlassen von Korruption,
  • die Beachtung der Menschenrechte,
  • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit,
  • die Beachtung der Rechtsvorschriften des internationalen Wirtschaftsverkehrs,
  • insbesondere die Einhaltung der Export- und Importverbote sowie der Embargobestimmungen,
  • den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter,
  • die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und zum Datenschütz,
  • dass diese Punkte auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden.

Einladungen, Geschenke und andere persönliche Vorteile

Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter persönliche Vorteile weder für sich noch für sie nahestehende Personen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Mitarbeiter dürfen persönliche Vorteile (z.B. Einladungen in Restaurants oder zu Sportveranstaltungen oder Geschenke) nur annehmen, wenn nicht der Eindruck entsteht, von ihnen werde eine Gegenleistung erwartet.

Der Vorteil muss im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten liegen und darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Datenschutz

Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher hat jeder
Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit einzuhalten.

Jeder Mitarbeiter ist für den Umweltschutz in seinem Arbeitsbereich mitverantwortlich und verpflichtet, die Gesetze, Vorschriften und Standards zum Umweltschutz einzuhalten.

Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen
erhoben, genutzt und aufbewahrt werden. Firmen- und geschäftsbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen des Aufgabengebiets verwendet werden.

Verhalten gegenüber Wettbewerbern

  • Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten.
  • Es dürfen keine Preise, Mengen und Konditionen mit Wettbewerbern abgesprochen werden.
  • Absprachen mit Wettbewerbern über eine Marktaufteilung sind nicht zulässig.
  • Generell sind Kontakte zu Wettbewerbern auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Leistungsspektrum

Wir beraten in allen Fragen und Wünschen zur Planung Ihres Projektes. Unsere
Tätigkeiten reichen von kleineren Instandsetzungs- bis hin zu Neubauprojekten jeder Größenordnung. Der enge Kontakt zu unseren Kunden ermöglicht es, optimale und wirtschaftliche Lösungen auszuarbeiten. Bei der Umsetzung dieser Lösungen setzen wir auf
verlässliche Kosten und Termine. Unsere Kunden können sich auf eine professionelle Betreuung während aller Phasen ihres Projektes verlassen.

Planungen für

  • Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützkonstruktionen, Beckenbauwerke)
  • Sanierungen/Instandsetzungen von Brücken, Stützkonstruktionen und
    Tunnelbauwerken
  • Baubehelfe, wie z.B. Baugruben aller Art, Pressennachweise,
    Spezialtiefbaulösungen

Klassischer Leistungsbereich

  • Beratende Ingenieurtätigkeiten
  • Tragwerksplanung
  • Entwurfsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Ausschreibung / Vergabe / Abrechnung von Bauleistungen
  • Bauoberleitung / Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken
  • Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200
  • Objektbezogene Schadensanalysen und Bauwerksdiagnostik
  • Prüfung von Sicherungsbauwerken gegen alpine Naturgefahren

Weitere Leistungen

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
  • Geotechnische Beratung

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